Sechs Kennwerte legen fest, welcher Weg an Ihrem Bestandsboden technisch zulässig ist, nicht der Geschmack. Wir zitieren die Technische Regel Instandhaltung des DIBt, das Zement-Merkblatt T1 des VDZ und peer-reviewte Forschung zur Substratfeuchte.
Zwei Angebote liegen auf dem Tisch. Eines will fräsen, grundieren, beschichten. Das andere schleifen und vergüten. Beide klingen plausibel, keines nennt einen Messwert. Genau das ist das Problem: die Frage wird als Geschmacksfrage verhandelt, obwohl sie eine Befundfrage ist.
Audio-Zusammenfassung: Industrieboden sanieren oder beschichten?
Die Entscheidung fällt am Befund, nicht am Angebot
Damit eine Beschichtung dauerhaft haftet, fordert die TR Instandhaltung des DIBt in Teil 1, Tabelle 7 eine mittlere Oberflächenzugfestigkeit von 1,5 Megapascal, kleinster Einzelwert 1,0 Megapascal, geprüft als Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542. Darunter hilft kein Produkt.
Sechs Kennwerte stellen die Weiche: Oberflächenzugfestigkeit, Restdruckfestigkeit, Restdicke und Abtragsreserve, Feuchtezustand, Karbonatisierungstiefe sowie Rissbewegung und Kontaminationstiefe. Kein Verfahren ist per se besser. Es gibt nur Böden, die einen Weg tragen, und Böden, die es nicht tun.
Wer eine Beschichtung auf einem Boden mit 0,9 Megapascal Abreißfestigkeit vorschlägt, hat den Befund nicht gelesen.
Die zwei Wege im Klartext: Substanz veredeln oder Schicht auftragen
DIN EN 1504-9 definiert europaweit elf Instandsetzungsprinzipien, sechs für Schäden im Beton und fünf für Bewehrungskorrosion. Die deutsche TR Instandhaltung übernimmt national neun davon. Die beiden Wege liegen weit auseinander: Beschichten folgt Prinzip 1, Schutz gegen das Eindringen von Stoffen. Veredeln folgt Prinzip 5, Erhöhung der physikalischen Widerstandsfähigkeit.
Sagen Sie deshalb nie „die neun Prinzipien der DIN EN 1504-9″. Beide Zahlen sind richtig, sie gehören nur zu verschiedenen Dokumenten: elf sind europäisch, neun sind die nationale Übernahme.
Genauso wichtig ist die Rollenverteilung. Die Normenreihe EN 1504 ist eine Produktnorm und legt fest, was ein Instandsetzungsprodukt leisten muss. Die TR Instandhaltung ist die Anwendungs- und Untergrundregel mit den Kennwerten des Untergrunds. Wer Untergrund-Zahlen in der EN 1504-9 sucht, sucht am falschen Ort.
Und „sanieren oder beschichten“ ist ohnehin oft ein Scheingegensatz: jede Beschichtung setzt eine Instandsetzung des Untergrunds voraus. Die Frage ist nicht, ob saniert wird, sondern ob danach eine Schicht obendrauf kommt.
Der Befund vor der Entscheidung: sechs Kennwerte, die Sie messen lassen müssen
Sechs Kennwerte entscheiden, geprüft nach DIN EN 1542 für die Abreißfestigkeit und nach DIN EN 12504-1 bzw. DIN EN 12504-2 für die Druckfestigkeit am Bohrkern oder mit dem Rückprallhammer. Jeder schließt etwas aus. Die Reihenfolge der Prüfung ist wichtiger als der einzelne Wert.
- Oberflächenzugfestigkeit
Der Kernwert. Für die Oberflächenschutzsysteme OS 8 sowie OS 11 (OS F) und OS 14 nennt die TR Instandhaltung in Teil 1, Tabelle 7, einen Mittelwert von 1,5 Megapascal und einen kleinsten Einzelwert von 1,0 Megapascal. Für Betonersatz gibt es keinen pauschalen Wert. Dort verweist dieselbe Tabelle auf die Altbetonklasse, also auf Tabelle 4.
- Restdruckfestigkeit
Sie ordnet den Boden in die Altbetonklasse ein und begrenzt die zulässige Lasteinleitung.
- Restdicke und Abtragsreserve
Wie viele Millimeter dürfen weg, bevor Nutzschicht oder Betondeckung verletzt sind? Der Kennwert, der am häufigsten fehlt.
- Feuchtezustand
Das häufigste Ausschlusskriterium für diffusionsdichte Schichten, eigener Abschnitt weiter unten.
- Karbonatisierungstiefe
Relevant, aber nur bei bewehrtem Beton.
- Rissbewegung und Kontaminationstiefe
Ein arbeitender Riss unter einer starren Schicht reißt durch, ein ruhender nicht: Riss-Diagnose nach DIN EN 1504-5, ruhende und arbeitende Risse unterscheiden. Bei Öl und Fett gilt ein Grundsatz statt einer Millimeterzahl: jede relevante Kontamination schließt die Standard-Beschichtung aus, weil aufsteigendes Öl die Haftung von unten aufhebt.
Zum Prüfumfang ist nur eines beziffert: das TKB-Merkblatt 16 nennt für die CM-Feuchtemessung bis 100 Quadratmeter eine bis zwei Messungen, darüber eine je 200 Quadratmeter.
Altbetonklassen A1 bis A5: das Entscheidungsraster, das im Hallenboden fehlt
Die TR Instandhaltung des DIBt ordnet Altbeton in Teil 1, Tabelle 4, in fünf Klassen ein, über zwei Achsen: mittlere Druckfestigkeit und Oberflächenzugfestigkeit. Klasse A4 verlangt über 30 Megapascal sowie 1,5 Megapascal im Mittel und 1,0 Megapascal als kleinsten Einzelwert. Für Klasse A1 bis 10 Megapascal stellt die Tabelle gar keine Anforderung an die Oberflächenzugfestigkeit, weil dort kein Oberflächenschutzsystem aufgebaut wird.
| Altbetonklasse | Mittlere Druckfestigkeit | Oberflächenzugfestigkeit, Mittelwert / kleinster Einzelwert | Bedeutung für die Verfahrenswahl |
|---|---|---|---|
| A1 | bis 10 MPa | keine Anforderung | Kein Oberflächenschutzsystem vorgesehen, deshalb keine Zugfestigkeits-Anforderung. Flächig auftretend die technische Grenze. |
| A2 | über 10 MPa | 0,8 / 0,5 MPa | Zwischenstufe, Zuordnung nur im Einzelfall. |
| A3 | über 20 MPa | 1,2 / 0,8 MPa | Für Betonersatz nutzbar, für OS-Systeme zu schwach. |
| A4 | über 30 MPa | 1,5 / 1,0 MPa | Die Schwelle, ab der OS 8, OS 11 (OS F) und OS 14 vorgesehen sind. |
| A5 | über 75 MPa | 2,5 / 2,0 MPa | Trägt beide Wege. Hier entscheidet die Nutzung, nicht die Substanz. |
Warum das im Hallenboden fehlt: das Raster ist im Ingenieurbau etabliert, im Industrieboden-Marketing praktisch unbenutzt. Kein Anbieter nennt eine messbare Untergrund-Kenngröße als Entscheidungskriterium. Die stärkste Aussage im Markt lautet: Beschichtung bei intaktem Untergrund, Sanierung bei Strukturschäden. Eine Tautologie ohne Schwelle.
Zur Attribution: die TR Instandhaltung gilt bundesweit für Betoninstandsetzung und schließt keinen Bauwerkstyp aus. DIN EN 1504-9 nennt Deckenplatten ausdrücklich im Anwendungsbereich, und eine Industriebodenplatte ist eine Betonplatte.
Wenn Feuchte im Spiel ist: das Ausschlusskriterium für jede diffusionsdichte Schicht
Ab einer internen relativen Feuchte über 75 bis 85 Prozent, gemessen nach ASTM F2170, droht bei Beschichtungen auf Beton Delamination binnen sechs bis achtzehn Monaten. Und hier liegt der größte Messfehler der Branche: das TKB-Merkblatt 16 zur CM-Messung hält ausdrücklich fest, dass die CM-Methode bei Beton und Verbundestrichen ungeeignet ist.
Industriebodenplatten sind laut Zement-Merkblatt T1 einschichtige Betonplatten, kein Zementestrich. Die CM-Grenzwerte, die in Angeboten gern zitiert werden, also 2,0 CM-Prozent für neuen unbeheizten und 1,8 CM-Prozent für beheizten Zementestrich, sind Zementestrich-Werte. Für reinen Beton ist die Messung der internen relativen Feuchte nach ASTM F2170 das passende Verfahren. Eine Umrechnung zwischen beiden gibt es nicht, weil die Verfahren physikalisch verschiedene Größen erfassen.
Und jetzt die Umkehr: die Intuition sagt, schlechter Boden, also überdecken. Bei einer Bodenplatte ohne funktionierende Sperrschicht ist genau das der Fehler. Der kapillare Nachschub hört nicht auf, nur weil oben eine Schicht liegt, er sammelt sich darunter als Dampfdruck und hebt sie ab.
Eine Differenzierung, die in keiner Verkaufsbroschüre steht: der Korridor 75 bis 85 Prozent gilt für Beschichtungen, nicht ohne Weiteres für die Verbundfestigkeit von Betonersatz. Die peer-reviewte Literatur zeigt dort keinen Konsens, sondern drei konkurrierende Lager zum optimalen Feuchtezustand, von trocken über oberflächlich mattfeucht bis zu einer Sättigung von 50 bis 90 Prozent. Nachzulesen in der peer-reviewten Übersichtsarbeit PMC5828229 zur Substratfeuchte und Verbundfestigkeit.
Wenn nicht der Befund entscheidet, sondern die Nachweispflicht
In fünf Konstellationen tritt der Befund in die zweite Reihe, in vier davon wegen einer Norm oder Rechtsgrundlage: nachweispflichtige Flüssigkeitsdichtheit nach § 62 WHG mit der AwSV, chemischer Angriff über der Widerstandsgrenze des Zementsteins, ein definierter Ableitwiderstand nach DIN EN IEC 61340-5-1 und Reinraum-Dekontaminierbarkeit nach GMP. Die fünfte ist geometrisch.
Der entscheidende Punkt wird fast immer falsch verkürzt. Eine normative Auflage bedeutet nicht automatisch „hier wird beschichtet“. Sie bedeutet: ab hier entscheidet die Nachweispflicht, nicht mehr der Befund allein. Dann steht genau eine Frage im Raum: erbringt ein schichtloses System diesen Nachweis, oder braucht es einen Schichtaufbau?
Die Antwort fällt öfter zugunsten des schichtlosen Systems aus, als der Markt vermutet. Wie der Nachweis ohne Kunstharzschicht geführt wird, zeigt der Nachweis der Flüssigkeitsdichtheit nach § 62 WHG, und wie ein definierter Ableitwiderstand mineralisch erreicht wird, der Boden mit definiertem Ableitwiderstand im ESD-Schutzprogramm.
Bleibt der geometrische Fall, und der ist ein ehrliches Argument für den Aufbau. Wenn Türanschläge, Rampen und Maschinenfüße die Höhe fest binden, hilft nur Auftrag. Ein Abtrag von zwei bis fünf Millimetern zur Ölsanierung klingt harmlos. Bei einer Hartstoff-Nutzschicht, die nach DIN 18560-7 bei leichter Beanspruchung nur 4 Millimeter Nenndicke haben darf, ist die Schicht danach weg.
Wo die Frage an der Rechnung über zwanzig Jahre hängt statt am Befund, sind Sie auf der falschen Achse, und die behandelt ein eigener Beitrag: Lebenszykluskosten von Epoxidharz und Polierbeton über zwanzig Jahre.
Wenn Sanieren die fachlich richtige Antwort ist
Die Verfahren unterscheiden sich in der Abtragstiefe um zwei Größenordnungen, und daran entscheidet sich die Machbarkeit. Schleifen bleibt im Zehntelmillimeter-Bereich. Kugelstrahlen für eine Oberflächenzugfestigkeit über 1,5 Newton pro Quadratmillimeter arbeitet bei 0,5 bis 2 Millimetern. Planfräsen und Entschichten bei Abtragstiefen über zwei Millimeter greift mit typisch 1 bis 10 Millimetern pro Übergang tiefer.
Für die schichtlose Sanierung spricht der Befund in einer klar umrissenen Lage: die Restfestigkeit reicht, also mindestens Altbetonklasse A4 im Flächenmittel. Es ist freies Calciumhydroxid für die chemische Betonvergütung als Kern der schichtlosen Sanierung vorhanden, bei Zementbeton der Normalfall, bei Anhydritestrich ausgeschlossen. Die Abtragsreserve trägt den Schliff. Es gibt Feuchtezufuhr von unten, was die dichte Schicht ohnehin ausschließt. Und es gibt keine normative Dichtheitsauflage.
Das Leitproblem in der Halle ist fast immer dasselbe: Staub und offene Porosität. Ein Boden, der sandet, versagt nicht strukturell, es hat nur niemand die Porosität geschlossen. Genau dafür ist die Vergütung gebaut: sie reagiert mit dem freien Kalk und dichtet das Kapillargefüge, ohne eine Schicht aufzulegen, die abplatzen könnte. Wie das mit laufender Produktion zusammengeht, steht bei der Industriebodensanierung im laufenden Betrieb.
Beim Kontaminationsfall wird oft zu früh aufgegeben. Flammstrahlen wirkt nur bis etwa einen Zentimeter Tiefe, dort kommen noch rund 60 Grad Celsius an, und das Öl steigt nach dem Abkühlen wieder auf. Tiefer hilft ein Weg ohne Vollabtrag: das HVPO-Verfahren mit Kapillar-Entölung und dichter Epoxid-Sperrgrundierung auf feuchtem Untergrund.
Kombination statt Entweder-Oder: Sanierung als Voraussetzung der Beschichtung
Wenn beschichtet werden muss, entscheidet der Befund über die Vorbereitungstiefe. DIN EN 1504-3 teilt Betonersatz nach Druckfestigkeit in die Klassen R1 bis R4 ein, R4 als höchste mit mindestens 45 Newton pro Quadratmillimeter. Nur R3 und R4 sind für strukturelle Reparaturen zulässig. Die Rautiefe wird als CSP-Klasse nach ICRI 310.2R vereinbart.
Und hier die Verwechslung, die im Markt am häufigsten passiert und auch uns schon unterlaufen ist. Zwei Zahlen liegen dicht beieinander und meinen Verschiedenes.
Die geforderte Oberflächenzugfestigkeit des Altbetons beträgt 1,5 Megapascal im Mittel und 1,0 Megapascal als kleinsten Einzelwert, nach TR Instandhaltung Teil 1, Tabelle 7, für OS 8 sowie OS 11 (OS F) und OS 14. Das ist eine Anforderung an den Untergrund.
Das geforderte Haftvermögen eines Instandsetzungsmörtels der Klasse R4 beträgt nach DIN EN 1504-3 mindestens 2,0 Megapascal, ausgewiesen in der CE-Leistungserklärung. Das ist eine Anforderung an das Produkt.
Wer die beiden vertauscht, prüft am falschen Objekt und bekommt ein Protokoll, das nichts belegt. Fragen Sie im Angebot nach, welcher Wert gemeint ist.
Bleibt die Teilflächen-Strategie: die Compliance-Zone bekommt den nachweispflichtigen Aufbau, die Restfläche wird mechanisch veredelt.
Wenn keiner der beiden Wege trägt: die technische Grenze des Bestandsbodens
Bei tragendem Stahlbeton markiert die DAfStb-Instandsetzungs-Richtlinie eine harte Grenze: liegt die mittlere Karbonatisierungstiefe mehr als 15 Millimeter hinter der Bewehrungslage, ist Vollabtrag bis zur äußeren Bewehrungslage erforderlich. Der Grund ist chemisch. Karbonatisierung senkt den pH-Wert und zerstört die Passivierung des Bewehrungsstahls.
Die Einschränkung ist der Kern der Regel: wo kein Stahl liegt, gibt es nichts zu depassivieren. Und Industriebodenplatten liegen laut Zement-Merkblatt T1 oft genau in diesem Fall: sie können je nach Entwurfskonzept unbewehrt, durchgehend zweilagig bewehrt oder stahlfaserbewehrt geplant werden. Bei einer unbewehrten Platte ist die Karbonatisierungstiefe als Abbruchkriterium technisch gegenstandslos.
Dort zählen drei andere Größen. Erstens die Restdruckfestigkeit und die daraus folgende Altbetonklasse: A1 flächig ist die Grenze, nicht der Einzelwert an einer Fehlstelle. Zweitens die Restdicke gegen die Mindest-Nutzschicht, bei Hartstoffestrich nach DIN 18560-7 im ungünstigen Fall nur 4 Millimeter. Drittens eine tragwerksseitige Ursache: wenn die Platte selbst oder der Unterbau das Problem ist, löst keine Oberflächenmaßnahme es.
Die Nenn-Betondeckung schwankt nach Zement-Merkblatt T1 von 35 Millimetern in der geschlossenen, frostfreien Halle bis 55 Millimeter auf der Freifläche mit Frost- und Taumitteleinwirkung. Ohne Bewehrungsortung wissen Sie nicht, worauf sich Ihre 15 Millimeter beziehen.
Ist diese Grenze erreicht, endet die Verfahrensfrage. Danach zählen andere Größen: Restnutzungsdauer, Stillstandskosten, Abbruch, Entsorgung.
Der Entscheidungsbaum in fünf Fragen
5 Prüfschritte in fester Reihenfolge, und die Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt: eine normative Auflage nach § 62 WHG oder DIN EN IEC 61340-5-1 übersteuert jede Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, deshalb steht sie an Position 1. Jede Frage hat einen Schwellenwert und eine Konsequenz bei Nein.
- Erstens: Besteht eine normative Auflage?
Flüssigkeitsdichtheit nach § 62 WHG, chemischer Angriff, Ableitwiderstand nach DIN EN IEC 61340-5-1, GMP-Dekontaminierbarkeit. Wenn ja, lautet die Folgefrage nicht „welches System ist günstiger“, sondern „welches System erbringt den Nachweis“.
- Zweitens: Trägt der Untergrund?
Schwelle ist Altbetonklasse A4 nach TR Instandhaltung, Tabelle 4, also über 30 Megapascal Druckfestigkeit und 1,5 Megapascal Oberflächenzugfestigkeit im Mittel bei 1,0 Megapascal kleinstem Einzelwert. Wenn nein, ist ein Oberflächenschutzsystem vom Tisch.
- Drittens: Gibt es Feuchtezufuhr von unten?
Schwelle ist die interne relative Feuchte nach ASTM F2170, kritisch über 75 bis 85 Prozent. Wenn ja, fällt die diffusionsdichte Schicht aus. Nicht mit der CM-Methode messen, die ist für Beton ungeeignet.
- Viertens: Ist Abtragsreserve vorhanden?
Schwelle ist die Restdicke gegen die Mindest-Nutzschicht, bei Hartstoffestrich nach DIN 18560-7 im ungünstigsten Fall 4 Millimeter, sowie die Betondeckung von 35 bis 55 Millimetern je Expositionsklasse. Wenn nein, bleibt nur Aufbau statt Abtrag.
- Fünftens: Wie hoch ist die Stillstandstoleranz?
Kein Normwert, sondern eine betriebliche Größe: sie entscheidet nicht, was zulässig ist, sondern nur die Taktung der Ausführung.
„Ein Boden hat kein Verfahren, er hat einen Zustand. Wer zuerst messen lässt und dann entscheidet, kann auch ein fremdes Angebot fachlich prüfen. Wer es umgekehrt macht, kauft eine Meinung."
Andre Wedel, Geschäftsführer Grindingfloor GmbH
Was würde sich in Ihrer nächsten Ausschreibung ändern, wenn diese fünf Fragen auf der ersten Seite stünden?
Häufige Fragen zur Entscheidung zwischen Sanierung und Beschichtung
Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Beschichtung beim Industrieboden?
Die Sanierung setzt an der Substanz des vorhandenen Betons an und stellt seine Eigenschaften wieder her, etwa durch Abtrag, Betonersatz oder chemische Vergütung. Die Beschichtung legt ein neues, meist organisches System auf den Beton. Nach DIN EN 1504-9 sind das verschiedene Prinzipien: Schutz gegen das Eindringen von Stoffen gegenüber Erhöhung der physikalischen Widerstandsfähigkeit.
Wann kann ein Betonboden nicht mehr beschichtet werden?
Wenn die Oberflächenzugfestigkeit die geforderten 1,5 Megapascal im Mittel und 1,0 Megapascal als kleinsten Einzelwert nach TR Instandhaltung Teil 1, Tabelle 7, nicht erreicht. Weitere Ausschlussgründe: interne relative Feuchte über 75 bis 85 Prozent bei Feuchtezufuhr von unten, arbeitende Risse unter einer starren Schicht, tiefer reichende Öl- oder Fettkontamination.
Welche Oberflächenzugfestigkeit muss der Untergrund für eine Beschichtung haben?
Für die Oberflächenschutzsysteme OS 8 sowie OS 11 (OS F) und OS 14 fordert die TR Instandhaltung in Teil 1, Tabelle 7, einen Mittelwert von 1,5 Megapascal und einen kleinsten Einzelwert von 1,0 Megapascal, geprüft als Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542. Für Betonersatz gilt kein pauschaler Wert, dort zählt die Altbetonklasse nach Tabelle 4.
Was sind Altbetonklassen und was sagen sie über einen Hallenboden aus?
Ein Raster aus fünf Stufen von A1 bis A5, das die TR Instandhaltung in Teil 1, Tabelle 4, über mittlere Druckfestigkeit und Oberflächenzugfestigkeit definiert. Für A1 bis 10 Megapascal fordert die Tabelle keine Oberflächenzugfestigkeit, A2 verlangt 0,8 Megapascal, A3 1,2 Megapascal, A4 mindestens 1,5 Megapascal bei über 30 Megapascal Druckfestigkeit und A5 2,5 Megapascal bei über 75 Megapascal. Die Klasse beantwortet, welche Maßnahme am Hallenboden zulässig ist.
Wie wird ein alter Industrieboden fachgerecht saniert und wie stellt man die Sanierungsfähigkeit fest?
Durch Messung, nicht durch Sichtprüfung: Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542, Druckfestigkeit am Bohrkern nach DIN EN 12504-1, Restdicke, Feuchtezustand, Rissbild und Kontaminationstiefe. Sanierungsfähig ist der Boden, wenn die Restfestigkeit mindestens Altbetonklasse A4 im Flächenmittel erreicht, die Abtragsreserve den Schliff trägt und keine tragwerksseitige Ursache vorliegt.
Woran erkennt man, dass Feuchte gegen eine Beschichtung spricht?
An der internen relativen Feuchte nach ASTM F2170: über 75 bis 85 Prozent droht Delamination binnen sechs bis achtzehn Monaten. Entscheidend ist das Verfahren. Das TKB-Merkblatt 16 stellt klar, dass die verbreitete CM-Methode bei Beton und Verbundestrichen ungeeignet ist. Die CM-Grenzwerte von 2,0 und 1,8 CM-Prozent gelten für Zementestrich, nicht für Betonbodenplatten.
Muss eine alte Beschichtung vor der Sanierung komplett entfernt werden?
Nicht zwingend flächig, aber der Befund entscheidet und nicht die Optik. Maßgeblich ist, ob die Altbeschichtung noch die geforderte Abreißfestigkeit erreicht. Wo sie hohl liegt, sich schält oder die Prüfung nicht besteht, wird sie entfernt. Bei dünnen Systemen reicht oft Kugelstrahlen mit 0,5 bis 2 Millimetern.
Kann man einen verölten Industrieboden noch beschichten?
Mit einer Standard-Beschichtung in der Regel nicht, weil kapillar aufsteigendes Öl die Haftung von unten aufhebt. Eine feste Millimeter-Grenze gibt es nicht. Flammstrahlen hilft nur oberflächennah, weil bei einem Zentimeter Tiefe nur noch rund 60 Grad Celsius ankommen. Bei tieferer Kontamination bleibt das HVPO-Verfahren mit Kapillar-Entölung und dichter Epoxid-Sperrgrundierung.
Welche Norm regelt die Entscheidung zwischen Instandsetzung und Oberflächenschutz?
Zwei Regelwerke mit verschiedenen Rollen. DIN EN 1504 ist die Produktnorm und legt fest, was Instandsetzungsprodukte leisten müssen, Teil 9 definiert dafür europaweit elf Prinzipien. Die TR Instandhaltung des DIBt ist die Anwendungs- und Untergrundregel mit den konkreten Kennwerten, also Altbetonklassen und Oberflächenzugfestigkeiten. National übernimmt sie neun der elf Prinzipien.
Ist eine Beschichtung auf WHG-Flächen zwingend?
Nein. Zwingend ist der Nachweis der Flüssigkeitsdichtheit nach § 62 WHG mit der AwSV, nicht eine bestimmte Bauart. Die Auflage übersteuert die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, schreibt aber keinen Kunstharzaufbau vor. Zu prüfen ist, ob ein schichtloses System den Nachweis erbringt.
Wie lange dauert eine Untergrund-Diagnose und was kostet sie?
Der Umfang richtet sich nach der Fläche. Für die CM-Feuchtemessung nennt das TKB-Merkblatt 16 ein Raster von einer bis zwei Messungen bis 100 Quadratmeter und einer Messung je 200 Quadratmeter darüber. Für Haftzugprüfungen ist eine flächenbezogene Mindestanzahl an Prüfstellen vorgeschrieben. Die Diagnose ist Teil der Ausführungsleistung, keine separate Position.
Lassen sich Sanierung und Beschichtung kombinieren?
Ja, häufig ist das der fachlich richtige Weg. Der Befund bestimmt dann die Vorbereitungstiefe: Entschichten, Strahlen, Reprofilieren mit Betonersatz der Klasse R3 oder R4 nach DIN EN 1504-3 und die Rautiefe als CSP-Klasse nach ICRI 310.2R. Zweitens ist eine Teilflächen-Strategie möglich: Compliance-Zone mit Aufbau, Restfläche mechanisch veredelt.
Ihren Bestandsboden nach Kennwerten einordnen lassen
Der Unterschied zwischen einem guten und einem teuren Bodenprojekt liegt selten im Produkt, sondern darin, ob vorher gemessen wurde. Wir erheben den Befund an Ihrer Fläche: Abreißfestigkeit, Restfestigkeit, Restdicke, Feuchtezustand, Rissbild und Kontamination, dazu eine Musterfläche.
Was Sie danach in der Hand haben, ist eine Verfahrens-Empfehlung mit Begründung und Kennwert-Zuordnung. Auch dann, wenn sie gegen unser eigenes Verfahren spricht. Die Umsetzung zeigt die Seite zur Sanierung von Industrieböden im Bestand.
Befund für Ihre Fläche anfragen: telefonisch unter +49 2747 914 237, per E-Mail an info@grindingfloor.de oder über die Kontaktseite.